Geburtsschaden
Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei bei Geburtsschäden
Wir sind Ihr Anwalt bei Geburtsschäden
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschaden
Erleidet ein neugeborenes Kind und/oder die Mutter bei der Geburt einen Schaden, ist dies für die ganze Familie eine Tragödie. Ärztliche Behandlungsfehler im Rahmen eines Geburtsvorgangs haben schwerwiegende Folgen, die für das Kind und die Mutter verheerend sein können.
Schon kleine Fehler bei der Geburt können zu irreversiblen Schäden für das Kind, wie etwa einem Hirnschaden, führen. In solch einem Fall wird das Kind sein Leben lang ein schwerer Pflegefall sein. Diese furchtbare Situation ist verständlicherweise für die ganze betroffene Familie enorm belastend.
Neben der immensen psychischen Belastung für die Familie sind jedoch auch die wirtschaftlichen Folgen immens. Die Kosten für ein Geburtsschadensverfahren können schnell in Millionenhöhe gehen. Gerade in diesem komplexen Bereich mit seinen enormen wirtschaftlichen Folgen ist es von entscheidender Bedeutung, einen spezialisierten und kompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben.
Für uns ist es daher ganz besonders wichtig, dass Sie Vertrauen zu uns fassen und sich in dieser Krise bei uns gut aufgehoben fühlen.
Überzeugen Sie sich von unserem Einfühlungsvermögen kombiniert mit unserer fachlichen Kompetenz. Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.
Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer
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