Grober Behandlungsfehler nach Reanimation - 500.000 Euro Schmerzensgeld
Grober Behandlungsfehler nach Reanimation - 500.000 Euro Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Hamm sprach einer Patientin 500.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund grober Behandlungsfehler zu. Die behandelnden Ärzte unterließen es bei der reanimierten Frau eine Bluttransfusion unverzüglich durchzuführen.
Obwohl sich die Hb-Werte der Patientin nach der Reanimation in einem Bereich von nur 6,0 g/dl bewegt hatten, erfolgte die Gabe von Bluttransfusionen nicht unmittelbar, sondern erst ca. 10 Stunden später.
Nach Ansicht des gerichtlichen Sachverständigen wäre unverzügliche Gabe von Bluttransfusionen zur Anhebung des Hb-Wertes absolut indiziert gewesen, um der Patientin die größtmögliche Chance für eine vollständige Gesundung zu verschaffen. Der Verstoß hiergegen sei als grober Behandlungsfehler zu werten, zumal das Unterlassen der Transfusion nach Ansicht des Sachverständigen als schlechterdings nicht nachvollziehbar zu bewerten sei. Die Folge der Bewertung als grober Behandlungsfehler ist, dass zugunsten der Patientin eine Beweislastumkehr eingreift, die den Primärschaden und alle Folgeschäden erfasst, welche die konkrete Ausprägung des Fehlers darstellen.
500.000 Euro Schmerzensgeld wegen grober Behandlungsfehler
Als Folge der ärztlichen Fehlbehandlung leidet die Patientin an einer linksbetonten Parese mit Spasmen, Sprachstörungen und Schluckstörungen und bedarf insgesamt umfassender Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung. Da die Patientin nie mehr ein eigenständiges Leben wird führen können und schon bei den einfachsten Anforderungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist hielt das Gericht die Zahlung eines Schmerzensgeldes bei dem vorliegenden hypoxischen Hirnschaden mit linksbetonter Parese nebst Spasmen, Sprach- und Schluckstörungen sowie erheblichen Hirnleistungsstörungen in Höhe von 500.000 Euro für gerechtfertigt.
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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer