Defekt der Spirale – Anwalt bei fehlerhafter Kupferspirale erstreitet Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patientin


Defekt der Spirale – Anwalt bei fehlerhafter Kupferspirale erstreitet Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patientin

Wird einer Patientin eine fehlerhafte Kupferspirale eingesetzt, können erhebliche Gesundheitsschäden eintreten.

Die Spirale ist als Mittel zur Empfängnisverhütung aus dem alltäglichen Leben einer Frau heutzutage kaum mehr wegzudenken. Sie stellt hinter oralen Kontrazeptiva und dem Kondom mittlerweile das dritthäufigst genutzte Verhütungsmittel dar.

Eine Kupferspirale wird aus einem T-förmigen Kunststoff-Stäbchen gefertigt, dessen Schaft mit Kupferdraht umwickelt ist. In den überwiegenden Fällen geschieht die Produktfertigung der Spirale fehlerfrei und diese kann ihre Funktion vollumfänglich erwirken. Kommt es jedoch zu einem Defekt der Spirale, kann dies zu einem Gesundheitsschaden der Frau führen.

 

Fehlerhafte Kupferspirale – Voraussetzung und Rechtsfolgen

Die Anspruchsvoraussetzungen eines fehlerhaften Produkts richten sich nach dem Produkthaftungsgesetz. Auch ein Defekt der Spirale ist danach zu beurteilen.

Um einen etwaigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dass das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens durch den Hersteller fehlerhaft war und zu einem kausalen, auf den Fehler des Produkts zurückzuführenden, Sach- oder Gesundheitsschaden bei der Endverbraucherin geführt hat.

Im Falle unserer Mandantin kam es zum Defekt der Spirale durch Bruch der waagrechten Seitenarme (T-Form). Der Defekt der Spirale war auf fehlerhaftes Material zurückzuführen und bestand bereits im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes. Unsere Mandantin erlitt durch den Defekt der Spirale Schmerzen und Blutungen und musste die Kupferspirale operativ entfernen lassen.

 

Gerichtliche Einigung für den Defekt der Spirale

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens konnten wir für unsere Mandantin zur vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro erzielen.

 

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Liegt bei Ihnen eine Verletzung Ihrer Rechte vor?

Schildern Sie einem unserer spezialisierten Patientenanwälte den Ablauf Ihrer Situation. Sie erhalten eine Erstberatung, ob ein Produktfehler vorliegen könnte.

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen, von dem betroffenen Hersteller Schmerzensgeld, bei einem Defekt der Spirale, zu erhalten.

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt

    Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer
    ChIJ-eGH1h92nkcR42BYauGQgDI