Kehlkopfkrebs nicht erkannt – Vergleich über 50.000 Euro


Kehlkopfkrebs nicht erkannt – Vergleich über 50.000 Euro

Unser Mandant litt unter Kehlkopfkrebs. Die behandelnde Fachärztin für HNO-Heilkunde übersah den Kehlkopfkrebs, trotz Vorliegen typischer Symptome.

Verzögerte Krebstherapie infolge Behandlungsfehler

Aufgrund verschiedener Behandlungsfehler verkannte die behandelnde Fachärztin für HNO-Heilkunde den vorliegenden Kehlkopfkrebs. In der Folge kam es zu einer erheblichen Verzögerung der dringend erforderlichen Krebstherapie. Bei Einhaltung des medizinischen Standards hätte der Kehlkopfkrebs frühzeitiger diagnostiziert und behandelt werden können. Eine weniger invasive Krebstherapie wäre dann möglich gewesen. Auch die Prognose des Kehlkopfkrebses wäre bei einer frühzeitigen Krebstherapie deutlich besser gewesen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Behandlungsfehler

Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens wurden die vorliegenden Behandlungsfehler erfolgreich geltend gemacht. Es konnte ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 50.000 Euro für unseren Mandanten erzielt werden.

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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